Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1. Für Verträge mit der Firma Tautologix gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
1.2. Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechende und ergänzende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
1.3. Angebote der Firma Tautologix in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
1.4. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
1.5. Der Kunde ist Unternehmer, d.h. er tritt mit Tautologix als natürliche oder juristische Person in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit in Vertragsbeziehung.
1.6. Handelt er als Verbraucher, also ohne dass er eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit ausübt, hat er dies Tautologix mitzuteilen.
2. Leistungsumfang
2.1. Der Umfang der Leistungen von Tautologix bestimmt sich nach den bei Vertragsschluss im Auftrag schriftlich definierten Leistungsbeschreibungen und Tarifen sowie - nachrangig - den nachfolgenden Bestimmungen.
2.2. Die Firma Tautologix erbringt ihre Leistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden, die im Auftrag festzulegen sind.
2.3. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten der Firma Tautologix, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
2.4. Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden muss die Firma Tautologix nur berücksichtigen, wenn sie aus technischer Sicht möglich sind und schriftlich bestätigt wurden. Bei einer Änderung der vertraglichen Pflichten der Firma Tautologix zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden auf seinen Wunsch, kann die Firma Tautologix dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit die Firma Tautologix schriftlich darauf hingewiesen hat.
2.5. Erbringt Tautologix zunächst kostenlose Zusatzleistungen (z. B. Beratung oder technischen Support) kann Tautologix diese nach Ankündigung mit angemessener Frist jederzeit einstellen oder erklären, dass Tautologix die Leistung zukünftig auf der Grundlage der allgemeinen Stundensätze von Tautologix in Rechnung stellen wird.
2.6. Die Firma Tautologix ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar sind.
2.7. Tautologix behält sich das Recht vor, Leistungen zu verändern, zu erweitern oder zu verbessern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Tautologix für den Kunden zumutbar ist. Insbesondere behält Tautologix sich das Recht vor, den Gegenstand der Leistung insbesondere in technischer Hinsicht zu ändern, soweit dies für den Kunden unter Abwägung der Interessen von Tautologix zumutbar ist.
2.8. Sonstige Änderungen der AGB behält Tautologix sich mit der Maßgabe vor, dass Tautologix dem Kunden die Änderungen zwei Monate vor deren Inkrafttreten anzeigen wird. Dies kann auch durch Mitteilung auf der Internetpräsenz http://www.tautologix.com geschehen. Widerspricht der Kunde innerhalb der Zweimonatsfrist nicht, gelten diese Änderungen als genehmigt.
3. Preise und Zahlung
3.1. Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung oder Leistungserbringung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
3.2. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
3.3. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.
3.4. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
3.5. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu zahlen.
3.6. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens in Höhe der banküblichen Zinsen bleibt vorbehalten.
3.7. Der Kunde muss damit rechnen, dass die Firma Tautologix Zahlungen ohne ausdrückliche Tilgungsbestimmung zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie anwaltliche Mahnkosten entstanden, so kann die Firma Tautologix Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
3.8. Die Firma Tautologix ist berechtigt, für Programmier- oder Webdesignleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
4. Termine, Fristen und Leistungshindernisse
4.1. Die Vereinbarung von verbindlichen Leistungs- und Lieferterminen oder -fristen bedarf der Schriftform.
4.2. Ist für die Leistung der Firma Tautologix die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so entfällt die vereinbarte Lieferzeit mit der Maßgabe, dass Tautologix einen neuen Liefertermin nach Aufforderung des Kunden festlegen wird. Die Dauer um welche der Liefertermin verschoben wird, verlängert sich mindestens um die Zeit, die der Kunde seiner Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nachgekommen ist.
4.3. Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Kundenanforderungen,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung beim Kunden (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie der Firma Tautologix nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c) Problemen mit notwendigen Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV -Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
4.4. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
4.5. Soweit die Firma Tautologix ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Firma Tautologix unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Firma Tautologix keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
4.6. Tautologix übernimmt keine Gewähr dafür, dass Onlinedienste immer ohne Unterbrechung zugänglich sind oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Insbesondere haftet Tautologix nicht für Störungen im öffentlichen Fernmeldenetz.
5. Abnahme
5.1. Diese Regelung gilt nur, soweit die Leistung von Tautologix der Abnahme durch den Kunden bedarf oder eine solche ausdrücklich vereinbart wurde.
5.2. Der Kunde wird die Leistungen der Firma Tautologix unverzüglich abnehmen, sobald Tautologix die Abnahmebereitschaft mitteilt.
5.3. Die Leistungen von Firma Tautologix gelten als abgenommen, wenn die Firma Tautologix ihre Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 7 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe detaillierter Mängel verweigert,
b) oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder die Firma Tautologix damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von der Firma Tautologix erbrachten Leistungen beruht.
5.4. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
6. Mitwirkungspflicht
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von Tautologix ausschließlich zweckentsprechend zu nutzen.
6.2. Er hat sich bei der Nutzung jedes Verstoßes gegen Rechtsvorschriften sowie jedes Missbrauchs zu enthalten.
6.3. Insbesondere ist er verpflichtet,
a) Tautologix jede Änderung seiner Nutzungsabsichten anzuzeigen, die für das Vertragsverhältnis und die Leistungen von Tautologix von Bedeutung sein kann;
b) sämtliche für die Nutzung des Internet allgemein geltenden Regeln zu wahren; hierunter fällt auch das Verbot, massenhafte gleichadressierte Mails zu versenden;
c) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen;
d) Tautologix von jeder Haftung Dritten gegenüber freizuhalten und freizustellen, die darauf beruht, dass die Nutzung der Leistungen von Tautologix durch den Kunden Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt; dies gilt auch für Inhalte und Zeichen, die der Kunde Tautologix zur Bereithaltung in Internet- Präsenzen zur Verfügung gestellt hat;
6.4. Ferner obliegt es dem Kunden,
a) Tautologix die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist;
b) Störungen, die ihre Ursache im Verantwortungsbereich von Tautologix haben können, Tautologix unverzüglich anzuzeigen und alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen; vor der Ausführung von Installations- oder Wartungsarbeiten durch Tautologix seine Datenbestände vor dem Verlust zu sichern sowie Tautologix auf ungesicherte Datenbestände hinzuweisen;
d) Tautologix im Falle technischer Schwierigkeiten auf Verlangen Auskunft über die von ihm zur Nutzung der Leistungen von Tautologix eingesetzten technischen Ausstattungen zu erteilen und den Empfehlungen von Tautologix in dieser Hinsicht Folge zu leisten;
e) Tautologix einen ständigen kompetenten Ansprechpartner zur Vornahme notwendiger technischer Absprachen zu benennen.
f) notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
6.5. Soweit die Firma Tautologix dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Firma Tautologix nicht unverzüglich spätestens aber nach 7 Werktage eine Korrekturaufforderung erhält.
6.6. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der nach dem Vertrag erforderlichen Anzahl aus fachlicher und EDV-technischer Sicht kompetenter Mitarbeiter und für ausreichende Rechnerkapazitäten sowie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen. Ist für das Funktionieren oder die Benutzung der geschuldeten Software weitere Software notwendig, obliegt es dem Kunden, für das Vorhandensein dieser Software und deren einwandfreies Funktionieren zu sorgen.
6.7. Wenn die Firma Tautologix dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) nach den für die Leistungen notwendigen Anforderungen zur Verfügung.
6.8. Sollten Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen der Firma Tautologix wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde die Firma Tautologix unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
7. Nutzungsrechte
7.1. Die Firma Tautologix räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Die Einräumung darüber hinausgehender Rechte kann individualvertraglich vereinbart werden.
7.2. Erbringt Firma Tautologix Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt.
7.3. Dieses Recht erwirbt der Kunde erst mit vollständiger Zahlung der Leistungen der Firma Tautologix.
7.4. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, die Firma Tautologix über den Umfang der Nutzung schriftlich, auch mehrfach, Auskunft zu erteilen.
7.5. Die Firma Tautologix geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
7.6. Der Kunde stellt Tautologix von eventuellen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
7.7. Die Firma Tautologix nimmt auf Wunsch des Kunden für die Software/ Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können.
7.8. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf welche die Firma Tautologix keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht.
7.9.Tautologix wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden, ohne allerdings hierfür eine Haftung zu übernehmen.
7.10. Firma Tautologix kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen.
7.11. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
7.13. Der Kunde darf das vorstehend genannte fremde Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website/ Software nutzen.
7.14. Wird die Firma Tautologix vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde der Firma Tautologix gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich, zum Innenausgleich verpflichtet und ggf. freistellungsverpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma Tautologix über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder die Firma Tautologix dabei zu unterstützen.
7.15. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Tautologix z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er die Firma Tautologix unverzüglich darüber informieren.
7.16. Die Nutzung der Dienste von Tautologix steht ausschließlich dem Kunden sowie dem von ihm beschäftigten Personal (Geschäftskunden) zu. Eine Nutzung durch sonstige Dritte, insbesondere der Wiederverkauf der Leistungen von Tautologix, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Tautologix.
8. Abrechnung und Zahlung
8.1. Gleichbleibende monatliche Entgelte sind am letzten Werktag eines jeden Monats für den darauffolgenden Monat ohne gesonderte Rechnungslegung zur Zahlung fällig; insoweit ist Tautologix berechtigt, lediglich Jahresend- bzw. Schlussrechnungen zu stellen.
8.2. Das Entgelt für die Beschaffung und Pflege von Domains ist bei Bereitstellung der Domain für ein Jahr im voraus, anschließend monatlich im voraus, fällig.
8.3. Der Kunde kommt am 7. Tag des Monats in Zahlungsverzug, für den die Zahlung zum letzten Werktag des Vormonats zu leisten war.
8.4. Im übrigen sind die Forderungen von Tautologix sofort nach Rechnungszugang fällig. Tautologix ist berechtigt, Rechnungen per E-Mail zu versenden.
8.5. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle der gesonderten Rechnungslegung, binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
8.6. Abrechnungen - auch per E-Mail - gelten als genehmigt, es sei denn der Kunde widerspricht der Abrechnung von Tautologix innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Zugang der jeweiligen Abrechnung, wobei in der Abrechnung auf die Folgen des Verhaltens des Kunden hinzuweisen ist.
8.7. Ist der Kunde im Verzug, so ist Tautologix berechtigt, unbeschadet der vertraglichen Ansprüche von Tautologix den Netz- oder Server Zugang zu sperren, bzw. die von Tautologix geschuldete sonstige Leistung zurückzuhalten. Die weiteren für den Fall des Verzuges gesetzlich vorgesehenen Rechte bleiben unberührt.
8.8. Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber Forderungen von Tautologix ist ausgeschlossen, es sei denn der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
9. Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
9.1. Der Kunde räumt der Firma Tautologix das Recht ein, das Logo der Firma Tautologix und einen Hinweis auf Tautologix im Impressum in die Websites bzw. an geeigneter Stelle in die Software des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von Tautologix zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
9.2. Die Firma Tautologix behält sich das kostenfreie Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
10. Gewährleistung
10.1. Soweit Tautologix zur Gewährleistung verpflichtet ist, werden die Ansprüche des Kunden auf das Recht der Nacherfüllung beschränkt, wobei dem Kunden das Recht vorbehalten bleibt, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung (d.h. bei mindestens dreimaligem erfolglosem Nachbesserungsversuch) zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
10.2. Diese Beschränkungen der Gewährleistungsansprüche gelten nicht für Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften.
10.3. Leistet Tautologix aufgrund der Störungsanzeige einen Entstörungsdienst und zeigt sich, dass entweder keine Störung vorlag oder die Störung ihre Ursache ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden hatte (z. B. Bedienungsfehler, Konfigurationsfehler, Mängel der vom Kunden eingesetzten Hardware oder Leitungsverbindung), ist Tautologix berechtigt, dem Kunden den Zeitaufwand entsprechend den jeweils geltenden Stundensätzen in Rechnung zu stellen.
10.4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Abnahme, bzw. Leistungserbringung, es sei denn, Tautologix hat arglistig oder grob fahrlässig gehandelt.
11. Haftung
11.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Tautologix auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Tautologix. Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen des Kunden (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
11.2. Die Firma Tautologix haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst.
12. Pflicht des Kunden zur Datensicherung
12.1. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen (state of the art) zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
12.2. Die Haftung von Tautologix ist ausgeschlossen, wenn die Sicherungsmaßnahmen durch den Kunden nicht eingehalten werden.
13. Datenschutz und Geheimhaltung
13.1. Die Firma Tautologix speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).
13.2. Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
13.3. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source- Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
13.4. Die Firma Tautologix weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
14. Kündigung
14.1. Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Kunde frühestens 3 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen.
14.2. Der Vertrag verlängert sich jeweils um sechs Monate, wenn er nicht einen Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann die Firma Tautologix fristlos kündigen.
15. Mitteilungen
15.1. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
15.2. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail- Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
15.3. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
15.4. Die Verbindlichkeit der E-Mail gilt für alle Erklärungen, welche die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt.
15.5. Ausgeschlossen sind dagegen insbesondere eine Kündigung, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form (§ 126 Abs. 1 BGB) verlangt werden.
16. Anwendbares Recht und Erfüllungsort
16.1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
16.2. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Leipzig vereinbart.
16.3. Als Gerichtsstand wird - soweit gesetzlich zulässig - in diesem Fall Leipzig vereinbart.
17. Zusätzliche Bestimmungen für Softwareprogramme
17.1. Ist Gegenstand der Leistung von Tautologix die Entwicklung, der Verkauf oder die Vermietung eines von Tautologix erstellten Softwareprogramms, so gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen.
17.2. Allgemeine Regelungen:
17.2.1. Soweit die Firma Tautologix lizenzierte Software von Dritten liefern, gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Dritten.
17.2.1. Das Urheberrecht an von Tautologix entwickelten Programmen verbleibt grundsätzlich bei der Firma Tautologix. Eine Weitergabe des Urheberrechtes kann nur schriftlich durch die Firma Tautologix erfolgen. Das Urheberrecht für Weiterentwicklungen bzw. Updates verbleibt ebenfalls grundsätzlich bei der Firma Tautologix.
17.2.2. Soweit die Firma Tautologix das Programm auf Zeit gegen eine laufende Nutzungsvergütung überlässt, räumt die Firma Tautologix dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und mit Ende des Vertrages erlöschendes Recht zur Nutzung im Rahmen des Tautologix angezeigten Vertragszwecks ein. Im übrigen verbleiben sämtliche Rechte, insbesondere das Verbreitungs- und Bearbeitungsrecht, bei der Firma Tautologix. Eine Dekompilierung ist nur im Rahmen des § 69 e Urheberrechtsgesetz zulässig. Bei Vertragsende sind sämtliche Programmkopien zu löschen und von der Firma Tautologix gelieferte Datenträger zurückzugeben. Hierüber kann die Firma Tautologix vom Kunden eine schriftliche Bestätigung verlangen.
17.2.3. Soweit die Firma Tautologix das Programm gegen einmalige Vergütung auf Dauer überlässt, räumt die Firma Tautologix dem Kunden im Rahmen des Tautologix angezeigten Vertragszwecks neben dem dauernden einfachen Nutzungsrecht und dem Recht, das Programm mit Urheberrechtsvermerk der Firma Tautologix zu internen Zwecken zu vervielfältigen, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen auch das Recht ein, das Programm zu ausschließlich eigenen Zwecken zu bearbeiten sowie die ihm eingeräumten Rechte auf Dritte zu übertragen. Bearbeitung und Übertragung sind der Firma Tautologix im voraus anzuzeigen.
17.2.4. Im Programm enthaltene Firmennamen, Warenzeichen, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte dürfen nicht geändert werden und sind in geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms zu übernehmen. Soweit der Kunde Änderungen an dem Programm vornimmt, übernimmt Tautologix keine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit oder etwaige Folgeschäden, welche auf die eigenständige Bearbeitung des Programms durch den Kunden zurückzuführen ist.
17.2.5. Bearbeitungen sind nicht zulässig, solange die Firma Tautologix aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit dem Kunden das Programm pflegt.
17.2.6. Eine Übertragung der Rechte auf Dritte ist nur dann zulässig, wenn der Kunde selbst die Nutzung des Programms einschließlich der Bearbeitungen einstellt, dem Dritten sämtliche Vervielfältigungsstücke des Programms einschließlich der Bearbeitungen und die Quellcodes aushändigt und den Dritten vertraglich zur Einhaltung aller Bestimmungen dieses Absatzes anhält.
17.2.7. Eigentumsvorbehalt bei Lieferung von Ware: Gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Tautologix. Tautologix hat das Recht, die Ware nach Zahlungsverzug wieder herauszuverlangen. In diesem Falle darf der Kunde - soweit es sich um gelieferte Programme handelt - diese ab Verzug nicht mehr nutzen und hat die Löschung nachzuweisen.
17.2.8. Die Firma Tautologix erhält das Recht, die Löschung auf den Computern des Kunden unverzüglich zu überprüfen. Zu diesem Zweck erhält die Firma Tautologix innerhalb von 3 Tagen nach Aufforderung Zugang zu den Computern des Kunden.
17.3. Ablauf der Softwareentwicklung/ Websiteentwicklung:
17.3.1. Der Kunde ist verpflichtet als Grundlage der Softwareentwicklung ein Lastenheft zu erstellen, in dem die gewünschten Spezifikationen der zu erstellenden Software beschrieben werden. Die Anforderungen werden von Tautologix auf Machbarkeit analysiert.
17.3.2. Aus dem Lastenheft entsteht unter Mitwirkung des Kunden ein Pflichtenheft, in dem aus den Anforderungen ein vollständiges, konsistentes und eindeutiges Produktmodell formuliert wird. Dieses Pflichtenheft dient als Grundlage für die Auftragsdurchführung und die zu erstellende Dokumentation.
17.3.3. Aus den angegebenen Anforderungen an das Softwareprodukt entsteht eine softwaretechnische Lösung im Sinne einer Softwarearchitektur. Die Ergebnisse (der Produktentwurf) sind die Voraussetzungen für die Implementierung.
17.3.4. Die definierten Anforderungen des Pflichtenheftes werden von Tautologix umgesetzt. Konkret bedeutet dies, dass die Programmiertätigkeiten durchgeführt werden. Dabei entsteht der Quellcode und die technische Dokumentation. Einzelne Module werden auf Erfüllung der Spezifikation getestet.
17.3.5. Die Dokumentation besteht standardmäßig lediglich aus einer Inlinedokumentation (Kommentare innerhalb des Codes). Darüber hinaus können separate Dokumentationen (technische Dokumentation, Schnittstellenbeschreibung, Designdokumentation) geschuldet sein. Hierzu können auch Handbücher und Onlinehilfen zählen. Welche Art der Dokumentation geschuldet ist, ergibt sich aus dem Pflichtenheft.
17.3.6. Die Anwender werden auf Wunsch kostenpflichtig in der Handhabung des neuen Systems geschult. Dazu stehen verschiedene Schulungsmodelle zur Verfügung, die entsprechend dem Produkt und den Nutzern ausgewählt werden können. Die Schulungen werden am Ort der Wahl des Auftraggebers durchgeführt.
18. Salvatorische Klausel
18.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.